Die Rürup-Rente (oder Basisrente) ist für Selbständige eine Option, für das Alter zu sparen. Pluspunkt: Du erhältst mit dieser Vorsorge eine Förderung vom Staat. Daher sehen Experten die Rürup Rente quasi als die private Version der gesetzlichen Rentenversicherung. TopDealCheck.DE verrät dir, was du zur „Rürup“ wissen musst…
Erklärt: Was ist die Rürup-Rente?
Zuerst einmal: Was ist diese Rürup-Rente? Seit 2005 stellt diese eine alternative Vorsorge, wenn du nicht in die gesetzliche Rente oder einer berufsständischen Vorsorge einzahlst. Also quasi nicht pflichtversichert bist – wie eben als Selbständiger. Erhältlich ist die Vorsorge als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, mitunter außerdem als Fondssparplan.
Der Clou der Vorsorge: Der Staat fördert die Rente, kannst du diese doch als Vorsorgeaufwendung von der Steuer absetzen. Stand 2019 waren bis zu 24.305 Euro möglich, wenn auch nur anteilig von bis zu 88 Prozent. Später bei Rentenzahlung fallen allerdings wieder Steuern an. Bis 2039 anteilig, ab 2040 dann zu 100 Prozent. Dennoch: Da der Steuersatz im Alter niedriger ist als im Berufsleben, lohnt die Rürup-Rente in der Regel.
Wer kann Rürup-Rente abschließen?
Eigentlich jeder Selbständiger bzw. Freiberufler. Zumindest, wenn du als solcher in keine Pflichtversicherung einzahlst. Mitunter lohnt die Vorsorge zudem für Arbeitnehmer oder Angestellte. Wenn du nämlich deine Basisversorgung aufstocken willst und vor allem richtig gut verdienst. Dann profitierst du ebenfalls von den Steuervorteilen. Wichtig ist jedoch, dass du die Basisvorsorge (Stand 2019: 24.305 Euro) nicht übersteigst. Alles darüber erkennt der Fiskus nicht an.
Fazit: Je mehr du verdienst, desto mehr lohnt die Rürup- oder Basisrente. Weil dir Vater Staat mehr Steuern zurückzahlt. Allerdings spielt auch die Zeit eine Rolle. Noch mal: Ab 2040 musst du (als Rentner) 100 Prozent der Rürup-Rente versteuern.
Für wen und wann lohnt also die Rürup-Rente?
Für dich als
- Selbständiger, der nicht in die gesetzliche Rente einzahlen will. Weil du als Skeptiker der Aussage „Die Rente ist sicher“ nicht traust…
- Gutverdiener – egal ob selbständig oder angestellt -, der die steuerlichen Vorteile nutzen will.
- Aufstocker und somit Pflichtversicherter, der gut verdient und seine Basisvorsorge aufbessern möchte.
Weniger geeignet ist die Rürup- oder Basisrente für Jungunternehmer. Startest du gerade erst durch, ist dein Umsatz meist eher gering. Entsprechend mau fallen dein Einkommen und deine Steuern aus. Somit verpuffen die Steuervorteile, weil du eben zu wenig Einkommen hast. Besser: Steck das Geld in den Aufbau deines Unternehmens.
Merkmale der Basis-Rente: Vor- & Nachteile
Fazit: Diese Art der privaten Vorsorge birgt Vor- ebenso wie Nachteile. Zuerst einmal: Die Vorsorge ist allein für das Alter gedacht. Entsprechend zahlt dir der Versicherer generell eine lebenslange Rente. Eine Einmalzahlung gibt es nicht. In dem Punkt ist die Rürup also wie die gesetzliche Rente. Das gilt auch für die steuerliche Behandlung. Du kannst die Rürup- oder Basisrente wie die gesetzliche Rente von der Steuer absetzen. Ein Vorteil, den dir die private Rentenversicherung nicht bietet.
Auf der anderen Seite kannst du die Rürup-Rente nicht kündigen. Das ist allerdings kein wirklicher Nachteil. Denn bist du mal klamm bei Kasse, kannst du den Vertrag beitragsfrei stellen. Somit musst du keine Beiträge mehr zahlen. Alternativ kannst du die Zahlung auf einen Mindestbetrag (in der Regel 25 Euro im Monat) drücken. Dafür kannst du den Vertrag weder übertragen, vererben oder beleihen. Verstirbst du also in der Ansparphase, freuen sich der Versicherer oder die Fondsgesellschaft. Immerhin: Du kannst vereinbaren, dass der Betrag bei deinem Tod an deinen Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder geht. Die Branche nennt das „Beitragsrückgewähr“.
Ebenfalls möglich ist eine Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente. Bei dieser bekommen deine Erben die Rente, wenn du bereits Rente kassierst und währenddessen verstirbst. Hier ähnelt die Rürup einmal mehr der gesetzlichen Rente, Stichwort Witwen- bzw. Witwerrente. Kleines Aber: Sämtliche Regelungen zur Absicherung deiner Erben gehen zu Lasten deiner eigenen Rente. Je mehr du also deine Familie absicherst, desto kleiner ist deine Rente. Und zwar bei gleichen Beiträgen. Außerdem gibt es keine gesetzlichen Regeln für einen Wechsel. Entsprechend kannst du daher bei manchen Anbietern gar nicht wechseln. Oder musst eine Gebühr für die Übertragung des Kapitals zahlen. Somit hast du mitunter gar keine andere Alternative, als den Vertrag beitragsfrei zu stellen und einen neuen Vertrag abzuschließen. Dieser kostet jedoch wieder Abschlusskosten.
Die Steuervorteile der Rürup-Rente
Noch mal zum Vorteil Steuern. Anders als bei der Riester-Rente bekommst du keine staatlichen Zulagen, sondern allein steuerliche Vorteile. Da die Vorsorge zur Basisversorgung zählt, kannst du als Sparer bis zu 24.305 (Stand 2019) beim Fiskus geltend machen. Von dieser Altersvorsorgeaufwendung erkennt das Finanzamt freilich nur 88 Prozent an.
Wie sich der Höchstbetrag für dich als Sparer berechnet? Aus der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung der Knappschaft. Diese wird pro Jahr festgeschrieben und mit dem zugehörigen Beitragssatz multipliziert. Anno 2019 lautete die Rechnung:
98.400 Euro x 24,7 % = 24.305 Euro
Wie gesagt erkennt das Finanzamt davon wieder 88 Prozent an. Also 21.338 Euro. Zumindest im Jahr 2019. Bis 2025 steigt der absetzbare Anteil hingegen auf 100 Prozent. Pro Jahr also um jeweils zwei Prozentpunkte. 2021 kannst du somit schon 92 Prozent absetzen. 2022 dann 94 Prozent, 2023 96 Prozent, 2024 98 Prozent. Für 2020 sind es übrigens 90 Prozent.
Wie hoch deine Steuererstattung ist, hängt also von zwei Faktoren ab. Erstens deinem steuerpflichtigen Einkommen. Zweitens deinem Steuersatz. Von daher gilt die bereits genannte Devise: Je mehr du verdienst, desto mehr bekommst du vom Finanzamt zurück. Zumindest bis zum genannten Höchstbetrag.
Wie wird die Rürup-Rente besteuert?
Bist du irgendwann Rentner, musst du auf deine Rürup-Rente wieder Steuern zahlen. Allerdings nur auf einen Teil. Dieser Anteil hängt wieder davon ab, wann du in Rente gehst. 2019 lag der steuerpflichtige Teil bei Rürup-Verträgen bei 78 Prozent. Das hört sich viel an, ist aber noch „wenig“. Denn Jahr für Jahr steigt der steuerpflichtige Anteil an: bis auf 100 Prozent anno 2040. Gehst du also 2040 in Rente, musst du deine Rürup-Rente voll versteuern. Welcher Anteil für welches Jahr gilt, verrät dir die Tabelle…
Jahr | Anteil | Jahr | Anteil | Jahr | Anteil |
---|---|---|---|---|---|
2017 | 74 % | 2021 | 81 % | 2025 | 85 % |
2018 | 76 % | 2022 | 82 % | 2030 | 90 % |
2019 | 78 % | 2023 | 83 % | 2035 | 95 % |
2020 | 80 % | 2024 | 84 % | 2040 | 100 % |
Kann ich meine gesetzliche Rente mit Rürup aufbessern?
Ja, aber… Du merkst schon, es gibt einen Haken. Nämlich den steuerlichen Vorteil. Da du bereits in die gesetzliche Rente einzahlst, fließen diese Beiträge natürlich in den Höchstbetrag ein. Beispiel: Du hast 2019 runde 5.000 Euro in die gesetzliche Rente eingezahlt. Diese gelten beim Fiskus bereits als Vorsorgeaufwendung. Entsprechend kannst du mit einem zusätzlichen Rürup-Vertrag nicht mehr den vollen Rahmen des Höchstbetrags von 24.305 Euro ausschöpfen. Alles klar? Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente ist übrigens steuerfrei.
Fazit: Der Höchstbetrag der Steuerrückzahlung gilt für alle deine Vorsorgeaufwendungen zusammen. Nicht allein für die Rürup-Rente. Hier musst du deinen Taschenrechner bemühen. Und noch mal: Für einen Arbeitnehmer lohnt ein Rürup-Vertrag nur, wenn du wirklich gut verdienst. Um eben die steuerlichen Vorteile ausschöpfen zu können. Für Geringverdiener oder Jungunternehmer ist die Rürup-Rente hingegen keine Option.
Viel Erfolg!