Viele arbeiten wegen Corona derzeit im Homeoffice. Das ist bequem, erhöht aber deine Kosten. Jetzt reagiert der Bund. Mit der Homeoffice-Pauschale bekommst du eine Steuererleichterung von bis zu 600 Euro im Jahr.
Der Bund unterstützt endlich Arbeitnehmer, wenn diese aus dem Homeoffice arbeiten. Als solcher kannst du nun pro Arbeitstag fünf Euro von der Steuer absetzen. Das Aber folgt prompt: Die Regelung gilt für maximal 120 Tage im Jahr. Entsprechend kannst du bis zu 600 Euro geltend machen. Kommst du auf mehr Tage, sinkt die Homeoffice-Pauschale auf null. Immerhin: Die Pauschale gilt für 2020 ebenso wie für 2021. Das macht dann noch mal 600 Euro oder eben zusammen 1.200 Euro. Besser als nichts.
Homeoffice-Pauschale gilt 2020 & 2021
Doch halt: Es gibt ein zweites Aber. Der Bund zählt die Homeoffice-Pauschale nämlich zu den Werbungskosten. Also Weiterbildung, Arbeitskleidung etc. Diese rechnet das Finanzamt allen Steuerzahlern pauschal mit 1.000 Euro im Jahr an. Das Problem: Nur wenn du mit deinen Werbungskosten samt Homeoffice-Pauschale über 1.000 Euro kommst, kannst du die Steuererleichterung geltend machen. Sonst nicht.
Nach 2021 ist dann sowieso Schluss mit der Pauschale. Weil der Bund damit rechnet, dass Corona bis dahin besiegt ist. Apropos: Der Bund rechnet wegen der Homeoffice-Pauschale mit Mehrkosten von fast einer Milliarde Euro. Das Geld dürfte sich der Staat wohl an anderer Stelle wieder hereinholen wollen.
Finanzamt will keinen Nachweis
Als Arbeitnehmer musst du dem Finanzamt übrigens nicht nachweisen, dass du tatsächlich im Homeoffice arbeitest. Selbst ein festes Arbeitszimmer brauchst du nicht. Kaufst du dir einen Schreibtisch, Drucker, Bürostuhl oder PC, kannst diese natürlich ebenfalls von der Steuer absetzen. Zumindest, wenn diese dein Arbeitgeber nicht bezahlt. Apropos: Trotz der erlassenen Nachweispflicht raten Experten, dass du dir die Heimarbeit von deinem Arbeitgeber bestätigen lässt.
Neben der Pauschale für Homeoffice segnete der Bundestag außerdem weitere Vergünstigungen ab. So ist zum Beispiel die Steuerbefreiung für Sonderzahlungen bis zu 1.500 Euro verlängert. Der Bund sieht hier besondere Belastungen durch Corona bis Juni 2021. Profitieren kannst du hiervon, wenn du zum Beispiel als Altenpfleger/in arbeitest. Davon ab sind Zuschüsse von deinem Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld von der Steuer befreit. Als Vielfahrer kannst du wiederum über die Pendlerpauschale mehr herausholen.
Ehrenamtler ebenfalls entlastet
Zuletzt wirst du auch als Ehrenamtler entlastet. So hebt der Bund die Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr an. Ebenso wie Aufwandentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Und zwar von 720 auf bis zu 840 Euro im Jahr.
Bleib gesund!
Quelle: tagesschau.de
Noch keine Kommentare